Berufsvorbereitung

Grundlagen

Die vielfältigen Angebote der Berufsvorbereitung bzw. Berufsausbildungsvorbereitung richten sich nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Zielgruppen sowie nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Sie dienen laut § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) „dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen“.

Demnach schließen Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung all jene Angebote mit ein, die individuell beeinträchtigten oder auch marktbenachteiligten Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern bzw. ermöglichen. Sie umfassen Bildungsgänge und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die unterhalb einer qualifizierenden Berufsausbildung liegen.

Weiterführende Informationen

  • Jugendberufshilfe-Zielsetzung und Aufgaben – Gerhard Christe in: GEW Hauptvorstand (Hrsg.): Sozialpädagogische Arbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Tagungsdokumentation. Workshop zur Organisationsentwicklung. Frankfurt am Main, März 2017, S. 17-31.