Laut § 33 SGB III Arbeitsförderung gehört die Berufsorientierung aber auch zu den Pflichtaufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich regelt der § 48 SGB III Arbeitsförderung vertiefte Berufsorientierungsmaßnahmen.
Die Beteiligten des Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung Hamburg (ABBH) – Hamburger Fachkräftenetzwerk (FKN) haben sich 2009 mit dem „Hamburger Programm“ zur Zusammenarbeit verpflichtet und gemeinsame Leitsätze für die Berufs- und Studienorientierung entwickelt.
Auf Initiative des Aktionsbündnisses (ABHH-FKN) wurde zudem zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit die „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“ erstellt. In dieser ist der Fokus auf die Bewältigung der Übergänge von der Schule in den Beruf bzw. in das Studium gelegt. Es wurde ein Beratungs- und Begleitsystem entwickelt, bei dem die Zusammenarbeit „mit der Wirtschaft und ihren Organisationen und den weiteren Akteuren wie Arbeitnehmerorganisationen, Trägern der Jugendberufshilfe und den Hochschulen“ ausgeweitet werden soll.
Seit 2015 verzahnen der Bund, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ ihre Förderinstrumente und Unterstützungsangebote für Jugendliche besonders auch die der Berufsorientierung. Die erste „Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zwischen dem Bund, der FHH und der Bundesagentur für Arbeit hatte eine Laufzeit von 2015 bis 2020. 2021 erneuerte Hamburg seine Bildungsketten-Vereinbarung (Laufzeit 2021-2026) mit dem Bund. Es wurde unter anderem die Einrichtung einer Servicestelle „Hamburger Servicestelle für Qualität in der Berufsorientierung“ (HSQB) beschlossen, die alle Prozesse im Bereich Berufsorientierung weiter optimieren und bündeln soll. Ziel ist es, eine zentrale Anlaufstelle für alle Schulen, die Jugendberufsagentur, die Kammern, Arbeitgeber und Betriebe zu schaffen.
Die Aufgaben der Schulen werden in den „Rahmenvorgaben für die berufliche Orientierung – Stadtteilschule und Gymnasium“ bestimmt.
Mit der Rahmenvereinbarung, dem Hamburger Programm und den Rahmenvorgaben wurde ein wesentlicher Grundstein für die Berufs- und Studienorientierung in Hamburg gelegt.
Seit September 2012 ist die Berufsorientierung Bestandteil des Gesamtkonzeptes der Jugendberufsagentur. Auf der schulischen Ebene bildet die Berufsorientierung der Stadtteilschule die Schnittstelle zu den regionalen Standorten der Jugendberufsagentur. Diese knüpfen dabei an die Berufsorientierung an und verbinden sie mit der Beratung und Vermittlung im Rahmen der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche oder mit der Überleitung in andere Anschlussperspektiven.
Aus den oben beschriebenen Konzepten ergeben sich folgende Kernbereiche einer nachhaltigen Berufs- und Studienorientierung:
Die Berufsorientierung an Stadtteilschulen und Gymnasien beginnt in den 5. Klassen (s. Rahmenvorgaben für die berufliche Orientierung – Stadtteilschule Gymnasium) und ist auf mehrere Schuljahre angelegt. Weitere Vorgaben für die Berufliche Orientierung an Stadtteilschule und Gymnasium enthält der am 1. August 2024 in Kraft getretene Bildungsplan Stadtteilschule Jahrgangsstufen 5-11 – Berufliche Orientierung, Leben, Arbeit und Beruf und der Bildungsplan Gymnasium (Sekundarstufe 1). Zeitgleich wurde in den Stadtteilschulen für Schüler/-innen der Klassen 5-10 das Schulfach „Berufliche Orientierung – Leben, Arbeit und Beruf“ eingeführt.
Die Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sowie die speziellen Sonderschulen verfügen über schulspezifische Konzepte zur Berufsorientierung oder über etablierte und in der Schulgemeinschaft abgestimmte Abläufe. Die auf Berufsorientierung bezogenen Inhalte sind im schulinternen Curriculum verankert und ebenfalls auf mehrere Jahre angelegt.
Seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 arbeiten die Stadtteilschulen eng mit den berufsbildenden Schulen und der Berufsberatung zusammen. Berufsschullehrer/-innen übernehmen vor allem in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Stadtteilschulen Aufgaben im Bereich der Berufs- und Studienorientierung. Dadurch werden u. a. Erfahrungen aus der Ausbildungspraxis und der Zusammenarbeit mit Betrieben im Rahmen von Lernortkooperationen eingebracht. Die Lehrkräfte bilden zudem die Schnittstelle zur Berufsberatung, die durch verschiedene Informations- und Beratungsangebote die Berufsorientierung insbesondere zu den Themen Ausbildung und Arbeit unterstützt.
Im Jahr 2013 veröffentlichte die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ein Konzept zur Berufs- und Studienorientierung in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 der Stadtteilschule. 2014 folgten „Verbindliche Inhalte der Berufs- und Studienorientierung in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 der Stadtteilschule.“ Seit dem Schuljahr 2016/2017 bildet die „prozessorientierte Hamburger Potenzialanalyse“ (pHP) den Rahmen für die Berufs- und Studienorientierung der Jahrgangsstufen 8,9 und 10 an den Hamburger Stadtteilschulen und seit 2021 auch regelhaft an Gymnasien.
Als Element der beruflichen Orientierung für Stadtteilschulen wurden 2012 an ersten Pilotschulen in Hamburg das Modell der „Praxisklassen“ eingeführt. Seit 2021 haben alle Stadtteilschulen in Jahrgang 10 die Möglichkeit, Praxisklassen anzubieten. Diese zeichnen sich durch die Dualisierung der Lernorte aus: Zwei Tage pro Woche lernen die Schüler im Betrieb, an drei Tagen erfolgt der Fachunterricht und die Reflexion der Praxiserfahrungen in der Schule.
Kerninhalte der Praxisklassen sind betriebliche Lernaufgaben und individualisierter Unterricht nach dem Mentorenprinzip, wobei ein Team aus Lehrkraft, BO-Team und Berufseinstiegsbegleitung die Schüler unterstützt. Der Abschluss in einer Praxisklasse entspricht dem einer Regelklasse. Die rechtlichen Grundlagen wurden durch § 14a APO-GrundStGy geschaffen. Derzeit werden an 36 Hamburger Stadtteilschulen Praxisklassen angeboten.
Mit der Drucksache „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ (2012) und der 2015 und 2021 abgeschlossenen „Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ hat sich Hamburg auch zum Ziel gesetzt, Strukturen und Maßnahmen zur Berufsorientierung von Schüler/-innen mit Behinderungen zu verbessern. Seit 2012 entwickelt das Projekt „Netzwerk B.O: Berufliche Orientierung: inklusiv“ die Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten inklusiven Berufsorientierung weiter und führt Berufsorientierungsmaßnahmen durch.
Aufbauend auf und ergänzend zur „Initiative Inklusion“ setzte das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) von 2014 bis 2017 das ESF-Projekt „dual & inklusiv: Berufliche Bildung in Hamburg“ um. Ziel des Projektes war es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Teilhabe am Übergang Schule – Beruf und am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt dieses Projektes war die inklusive Berufsorientierung: An 26 Hamburger Stadtteilschulen entwickelten Inklusionsbeauftragte vor Ort mit den beteiligten Kollegen/-innen die eingeführte Berufs- und Studienorientierung unter inklusiven Aspekten zu schuleigenen Konzepten weiter (vgl. Projektinformation „dual & inklusiv 2014 bis 2017).
In Hamburg ist die „Servicestelle BO: Berufliche Orientierung für Hamburg“ seit 2013 mit der Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung an Hamburger Stadtteilschulen, Gymnasien, ReBBZ (Regionalen Bildungs- und Beratungszentren) und Sonderschulen in Abstimmung mit der Jugendberufsagentur beauftragt. Die Servicestelle bietet auch über § 48 SGB III finanzierte Modulprogramme zur vertieften Berufs- und Studienorientierung an. Seit dem Schuljahr 2019/2020 sind alle von der Servicestelle BO angebotenen Berufsorientierungsmaßnahmen inklusiv ausgestaltet (vgl. Bildungsketten-Vereinbarung 2021, Seite 14). Seit 2023 koordiniert die Hamburger Servicestelle für Qualität in der Berufsorientierung (HSQB), die das Fachreferat BO der BSFB und die Servicestelle BO des HIBB miteinander unter einem Dach vereint, auch die Module der vertieften Beruflichen Orientierung gem. § 48 SGB III und bietet diese für alle allgemeinbildenden Schulen an.
Neben den beruflichen Schulen, der Wirtschaft und anderen externen Akteuren sollen auch Eltern an der Berufsorientierung beteiligt werden. Für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf werden darüber hinaus ggf. gemeinsame Gespräche unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten und der Jugendhilfe durchgeführt, um gemeinsam eine Anschlussperspektive zu entwickeln.
Der Prozess der Berufsorientierung endet jedoch nicht immer nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule. Darum gibt es in Hamburg für die Jugendlichen, die nach der 10. Klasse noch keine Anschlussperspektive haben, ausbildungs- und berufsvorbereitende Angebote, in der auch die Berufsorientierung eine zentrale Rolle spielt. Mehr zur Ausbildungs– und Berufsvorbereitung finden Sie hier.